Allgemeine Mietbestimmungen

Bei jeder Fahrzeugmiete gelten unsere allgemeinen Mietbestimmungen.

Führerausweis:
Für Lieferwagen ist ein Führerausweis Kategorie B erforderlich.

Fahrten gewerbsmässig:
Führerausweis, Fahrerkarte und Führerqualifizierungsnachweis vorweisen. Der Mieter/in ist verpflichtet die Arbeits- und Ruhezeiten einzuhalten.

Versicherung:
Haftpflichtversicherung: Selbstbehalt CHF 1'000.—
Vollkaskoversicherung: Selbstbehalt CHF 1'000.—

Zahlung:
Die voraussichtliche Gesamtmiete ist dem Vermieter bei der Übernahme des Fahrzeuges im Voraus zu bezahlen (Mindestdepot CHF 300.-).

Treibstoff:
Der Treibstoffverbrauch geht zu Lasten des Mieters und ist im Mietpreis nicht enthalten. 

Abrechnung:
Am Ort der Fahrzeugübergabe oder nach Vereinbarung.

Auslandfahrten:
Autobahngebühren, Tunnelgebühren usw. werden separat verrechnet.

Übergabe- und Abgabeort:
Wyss Nutzfahrzeuge AG, Bettenweg 4, 6233 Büron

Kontakt:
Zu unseren Betriebszeiten:
Montag bis Freitag 07.30 Uhr – 12.00 Uhr / 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
Tel. 041 933 22 32 oder per Website-Formular
 

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